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   BGH, 31.10.1974 - III ZR 117/73   

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https://dejure.org/1974,1935
BGH, 31.10.1974 - III ZR 117/73 (https://dejure.org/1974,1935)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1974 - III ZR 117/73 (https://dejure.org/1974,1935)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1974 - III ZR 117/73 (https://dejure.org/1974,1935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) § 7; Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) § 8; BGB § 254

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sicherstellung des Führerscheins - Umfang des Schadensersatzes - Erstattung des Vermögensschadens - Ersatz der finanziellen Nachteile - Entzug der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StrEG § 2
    Umfang des Schadensersatzes wegen ungerechtfertigter Sicherstellung des Führerscheins; Prüfungsmaßstab der Zivilgerichte bei Festsetzung der Entschädigungssumme

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 257
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 85/73

    Umfang des Schadensersatzes wegen vorübergehender Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 31.10.1974 - III ZR 117/73
    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung in der EntseheidungsSammlung bestimmten Urteil vom heutigen Tage in der Sache III ZR 85/73 ausgesprochen, daß für den Betroffenen der auf Sicherstellung seines Führerscheins beruhende, nur ihn persönlich treffende Entzug der Möglichkeit, seinen Kraftwagen im Straßenverkehr selbst zu führen, für sich allein einen Schaden, der durch eine abstrakt berechnete, pauschalierte Entschädigung ausgeglichen werden könnte, nicht darstellt.
  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 87/73

    § 254 BGB im Verfahren nach dem Strafrechts-Entschädigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 31.10.1974 - III ZR 117/73
    Demgemäß hat der erkennende Senat in seinem ebenfalls zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom heutigen Tage in der Sache III ZR 87/73 ausgesprochen, daß - sofern das Strafgericht dem von einer Strafverfolgungsmaßnahme Betroffenen rechtskräftig eine Entschädigung zugebilligt hat - in dem nach folgenden Verfahren über die Entstehung und Höhe des zu ersetzenden Schadens es dem Zivilgericht verwehrt ist, die Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahme im Rahmen der Prüfung des im übrigen in vollem Umfang anzuwendenden § 254 BGB zu berücksichtigen; dies ist allein dem Strafgericht Vorbehalten, Auf die Entscheidungsgründe im einzelnen des genannten Ur teils kann hier wiederum verwiesen werden.
  • BayObLG, 25.04.1973 - RReg. 5 St 29/73

    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 1 StrEG

    Auszug aus BGH, 31.10.1974 - III ZR 117/73
    Ein solches Verhalten verwirklicht jedoch den Ausschlußgrund des § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG (Schätzler aaO § 5 Anm. 22; Kleinknecht aaO § 5 StrEG Anm. 5; Händel aaO S. 254 mit Rechtsprechungsnachweisen; BayObLG NJW 1973, 1938), und kann im nachfolgenden Verfahren über die Entstehung und Höhe des vom Zivilgericht festzustellenden Schadens nicht nochmals nachgeprüft werden.
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